Kinderschutzkonzept

1. Einleitung

S²C² - Schwab Christine / Science Communication folgt den Grundsätzen von Gleichberechtigung und Antirassismus und verpflichtet sich folgende Leitlinien in allen Aktivitäten zu leben und Kinder und Jugendliche, die an meinen Angeboten teilnehmen, vor allen Formen von Gewalt und Missbrauch zu schützen. 

Die Leitlinien sollen außerdem sensibilisieren und Orientierung im Verdachtsfall geben und dienen auch dem Schutz externer Fachkräfte/Partner:innen, die im Auftrag von oder in Kooperation mit S²C² tätig sind. 

2. Leitlinien

Aufbauend auf der UN-Kinderrechtskonvention, spiegeln folgende Leitlinien die unternehmerische und persönliche Haltung der Unterzeichnerin in Bezug auf Kinderrechte und den Umgang mit Kindern und Jugendlichen wider:

  • Recht auf Gleichbehandlung
  • Vorrang des Kindeswohls
  • Schutz der Persönlichkeitsrechte
  • Recht auf körperliche Unversehrtheit
  • Achtung vor der Meinung des Kindes
  • Respekt vor Vielfalt und Individualität aller Teilnehmenden
  • Förderung der Mitbestimmung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
  • Aktive Haltung gegen alle Formen der Diskriminierung und Gewalt
  • Anerkennung der Existenz von physischer und sexueller, psychischer und struktureller Gewalt, sowie von Vernachlässigung

3. Präventive Maßnahmen

Über folgende Maßnahmen stelle ich sicher ein schützendes und stärkendes Umfeld für Kinder und Jugendliche zu schaffen, um die Einhaltung der Leitlinien zu gewährleisten:

  • Verhaltenskodex
  • Standards für Personal- und Partner:innenauswahl
  • Sensibilisierung
  • Standards für Kommunikation und Datenschutz
  • Benennung einer Kinderschutzbeauftragten
  • Transparentes Fallmanagement

3.1 Verhaltenskodex

Alle Personen, die für S²C² tätig sind, bekennen sich zu dieser Kinderschutzrichtlinie und ihren Maßnahmen. Sie unterzeichnen den Verhaltenskodex zum Kinderschutz (siehe Ende des Dokuments) und verpflichten sich, aktiv zu einem geschützten Umfeld für Kinder und Jugendliche beizutragen. Dies betrifft neben mir selbst auch zukünftige Mitarbeiter:innen und Partner:innen.

3.2. Standards für Personal- und Partner:innenauswahl

Bei der Aufnahme zukünftiger Mitarbeiter:innen wird die Haltung zu Gewalt an Kindern und Jugendlichen thematisiert. Die Identifikation mit der Kinderschutzrichtlinie sowie das Unterschreiben des Verhaltenskodex sind Voraussetzung für eine Einstellung bei S²C². Kooperationspartner:innen müssen sich ebenfalls verpflichten, die Kinderschutzrichtlinie von S²C² einzuhalten.

3.3. Sensibilisierung

S²C² trägt dafür Sorge, dass alle zukünftigen Mitarbeiter:innen und Partner:innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Basiskenntnisse über Gewaltprävention und gewaltfreien Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben.

3.4. Standards für Kommunikation und Datenschutz

S²C² achtet auf die Einhaltung nicht nur datenschutzrechtlicher Vorgaben, sondern auch auf die Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen und eventuelle Urheberrechte bei Aktivitäten in denen Teilnehmer:innen aktiv produzierend tätig sind. Zur Veröffentlichung von Fotos, Bewegtbildern oder Stimmen von Kindern und Jugendlichen müssen sie selbst der Veröffentlichung zustimmen. Im Falle minderjähriger Teilnehmer:innen bedarf es außerdem der Zustimmung eines Elternteils bzw. einer obsorgeberechtigten Person. 

3.5. S²C² Kinderschutzbeauftragte

Mag. Ute Springer

Tel: +43-1-4277-47003

Email: ute.springer@univie.ac.at

Sie ist Ansprechperson bei Verdachtsfällen und zuständig für die Begleitung und Sicherstellung der Umsetzung der Kinderschutzrichtlinie. 

3.6. Fallmanagement

Jeder gemeldete Verdachtsfall betreffend Mitarbeiter:innen oder Partner:innen von S²C² wird unter Wahrung der Identitäten aller Beteiligten geprüft und abgeklärt und nötigenfalls an entsprechende Stellen weitergeleitet. Jeder Fall wird dokumentiert und gemäß den Datenschutzbestimmungen abgelegt. 

4. Verhaltenskodex

Dieser Verhaltenskodex wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen während ihrer Teilnahme an Aktivitäten, Projekten und Programmen von S²C² geachtet werden und sie vor jeglicher Form von Gewalt geschützt sind.

Als Mitarbeiter:in, freie:r Dienstnehmer:in oder Partner:in von S²C²

  • unterlasse ich jede Form von Bedrohung, Diskriminierung, physischer, sexueller, psychischer oder verbaler Gewalt oder Einschüchterung
  • werde ich keine Form einer sexuellen Beziehung mit einem Kind oder einem:r Jugendlichen eingehen oder sonst eine Beziehung aufbauen, die als ausbeuterisch oder misshandelnd erachtet werden könnte
  • missbrauche ich niemals die durch meine Position verliehene Macht oder Autorität
  • fördere ich nach Beendigung meiner Arbeitstätigkeit keinerlei Kontakte mit Kindern oder Jugendlichen, denen ich im Rahmen meiner Arbeitstätigkeit begegne
  • werde ich nicht aktiv körperlichen Kontakt mit einem Kind oder einem:r Jugendlichen herstellen. Sollte ein Kind oder ein:e Jugendliche:r körperlichen Kontakt suchen, werde ich mich der Situation angemessen verhalten, aber keinesfalls zu körperlichem Kontakt ermutigen
  • befolge ich nach Möglichkeit die „Zwei-Erwachsenen-Regel“, d.h. ich trage dafür Sorge, dass ein:e weitere:r Erwachsene:r anwesend ist, wenn mit Kindern oder Jugendlichen einzeln gearbeitet wird
  • trage ich dazu bei, ein für Kinder und Jugendliche sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld zu schaffen
  • behandle ich alle Kinder und Jugendliche mit Respekt und unterlasse unangemessene, diskriminierende oder verletzende Bemerkungen und Handlungen
  • nehme ich die Meinungen und Sorgen von Kindern und Jugendlichen ernst und fördere sie als Persönlichkeiten
  • achte ich bei der Aufnahme von Fotos oder sonstigen Beiträgen für Öffentlichkeitsarbeit oder andere arbeitsbezogene Zwecke auf die Menschenwürde und das Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen
  • beobachte ich Situationen achtsam und weise gegebenenfalls auch andere Personen auf diesen Verhaltenskodex hin

Ich fühle mich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch verantwortlich und melde Verdachtsfälle unverzüglich bei der Kinderschutzbeauftragten. Die Meldung wird streng vertraulich behandelt. Zudem informiere ich unverzüglich und unaufgefordert die Kinderschutzbeauftragte, wenn gegen mich eine Anzeige oder ein Verfahren in Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung eingeleitet wurde (insbesondere Strafregistereintrag betreffend Kinder- und Jugendfürsorge). 

S²C² Kinderschutzbeauftragte

Mag. Ute Springer

Tel: +43-1-4277-47003

Email: ute.springer@univie.ac.at

Stand: April 2024

Mit meiner Unterschrift verpflichte ich mich, alle oben angeführten Handlungsanweisungen zu beachten und zu befolgen.

Name: Christine Schwab

Datum & Unterschrift: 4.4.2024